Häufig gewinnen Online-Shopbetreiber bzw. Händler den Eindruck, dass ein Kunde seinen ganzen Frust in einer Negativ-Bewertung loswerden möchte. Meist denk der Verkäufer auch dass er dies nicht verdient hat. Aber was nun? Mit ggf. finanziellen Einbußen und einem Imageverlust leben?
Wie weit dürfen Negativ-Bewertungen gehen?
Vorweg: Eine negative Bewertung abzugeben ist grundsätzlich erlaubt und die Online-Händler müssen sich diese Bewertung gefallen lassen. Dies ist schlichtweg Meinungsfreiheit und diese steht jedem zu. Allerdings müssen sich Online-Händler solche Negativ-Bewertungen nur begrenzt gefallen lassen sofern die Bewertung keine unwahren Tatsachen enthält und keine sog. „Schmähkritik“ beinhaltet, also Kritik die gezielt beleidigt oder herabwürdigt. So eine Kritik ist auch durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt und unzulässig.
Kann ich die Negativ-Bewertung entfernen bzw. entfernen lassen?
Erst einmal Ruhe bewahren. Es ist zu empfehlen, direkt und vor allem sachlich mit dem Käufer in Kontakt zu treten. Oft lässt es sich so einfach klären und die Bewerter ziehen sogar vereinzelt die Bewertung zurück. Man kann auch über den Online-Marktplatz sein Glück versuchen. Sieht dieser jedoch keine Notwendigkeit zur Entfernung muss über rechtliche Schritte nachgedacht werden. Wird einem als Händler sogar Betrug unterstellt sollte man definitiv zur Polizei gehen.
Fazit:
Meist gestaltet sich die Löschung solcher Bewertungen sehr schwierig. Daher ist es nur sehr schwer möglich die Unwahrheit einer Bewertung nachzuweisen. Da die Marktplätze strenge Standards haben und Negativ-Bewertungen nur in absoluten Ausnahmefällen entfernen (z. B. bei Beleidigungen oder strafbaren Unterstellungen) hat man diesbezüglich leider wenig Möglichkeiten.
Quelle: www.onlinehaendler-news.de